Toplogo

Einwohnergemeinde Därligen

Menu
Home Home
Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung
Einwohnerkontrolle Einwohnerkontrolle
Amtsstellen Amtsstellen
Bauverwaltung Bauverwaltung
Reglemente Reglemente
Politik/Behörden Politik/Behörden
Tourismus Tourismus
Schule Därligen Schule Därligen
Home Home
Kontakte Kontakte
Leitbild Leitbild
Basisstufe Basisstufe
Mittelstufe Mittelstufe
Downloads Downloads
Aktuelles Aktuelles
Därligen Därligen
Dienstleistungen Dienstleistungen
Veranstaltungen Veranstaltungen
News News
Aktuelles Aktuelles
Därligen Info Därligen Info
Wöscherhuus Wöscherhuus
Bilder Bilder
Sicherheit Sicherheit
Burgergemeinde Burgergemeinde
Links Links
center_left_wappen

  Därligen-Wappen

Wöscherhus - Ihr Partylokal am Thunersee
  

Aktuelle Corona-Situation

Aufgrund der hohen Fallzahlen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie, sowie den aktuellen Vorschriften und Empfehlungen des Bundesrates und der Kantone, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass das Wöscherhus Därligen, bis auf weiteres, sicher aber bis Ende Februar 2021 nicht mehr vermietet wird.

Die aktuellen Massnahmen und Vorschriften des Kantons Bern finden Sie unter www.be.ch/corona.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen gute Gesundheit!



Das Wöscherhus kann für Anlässe gemietet werden. Es bietet Platz für max. 40-45 Personen.

 Wöscherhus

Einrichtung: Tische, Stühle, Geschirr, Pfannen, Kühlschrank, Kochfeld, Backofen, Geschirrspüler

Grillieren: Kein Grill und keine Feuerstelle vor Ort. Grill kann jedoch mitgebracht werden.

Heizung: Pellet-Ofen

Strom: Es ist keine Starkstromsteckdose 380V vorhanden.

Das Wöscherhus ist nicht rollstuhlgängig!

 

Benützungsgebühren

CHF 190.00 für Ortsansässige (Mieten durch Drittpersonen ist untersagt)
CHF 290.00 für Auswärtige

 

Zusätzliche Kosten:
CHF  25.00 Heizungsgebühr (1. Oktober bis 30. April)

 

Vermietungen

Das Wöscherhus ist an folgenden Daten bereits vermietet:



 

Reservation

Für Reservationsanfragen wenden Sie sich an die Gemeindeschreiberei Därligen unter Tel.-Nr.: 033 822 75 55 oder woescherhus@daerligen.net. Mails werden einmal wöchentlich bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld. Vielen Dank.

 

Vertragsbedingungen


1.      Mietvoraussetzungen

Das Mieten über Drittpersonen ist untersagt und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Wöscherhus nur unter Aufsicht einer Erwachsenen Person benützen, die für die Reservation sowie gegenüber dem Mieter verantwortlich ist.

2.      Mietsache

Die Einwohnergemeinde Därligen stellt den Mietern das Gebäude, mit Platz für 40-45 Personen, zur Verfügung. Dazu gehören ebenfalls der betonierte Vorplatz, Klapptische, Bänke und Kunststoffstühle. Das Mobiliar aus dem 1. Stock darf nicht für den Aussenbereich verwendet werden! Die angrenzende Badewiese mit Tischtennistisch sowie die WC-Anlagen sind öffentlich und können zum Beispiel von Passanten und Badegästen mitbenützt werden. Aus diesem Grund darf die Badewiese weder abgesperrt, noch mit Tischen und Bänken belagert werden und die Türen zu den WC-Anlagen dürfen nicht abgeschlossen werden.
 

3.     Mietdauer

Das Wöscherhus wird grundsätzlich von 10.00 Uhr morgens des Reservationsdatums bis 10.00 Uhr morgens des darauffolgenden Tages vermietet. Die Mietgebühr bezieht sich entsprechend auf 24 Stunden.


4.      Mietpreise

Benützungsgebühren Sommer (01.05.-30.09.):

Ortsansässige CHF 190.00 / Auswärtige CHF 290.00

 
Benützungsgebühren Winter    (01.10.-30.04.):

Ortsansässige CHF 215.00 / Auswärtige CHF 315.00 

Inbegriffen im Mietpreis sind zwei 35L-Kehrichtsäcke (Abgabe bei Übernahme des Schlüssels) sowie die Pellets für die Heizung im Winter.

Für Gemeinnützige Veranstaltungen kann der Gemeinderat auf Anfrage den Mietpreis ganz oder teilweise erlassen.


5.      Reservation, Schlüsselübernahme und –rückgabe

Gemeindeverwaltung Därligen, Tel.-Nr.: 033 822 75 55, E-Mail: woescherhus@daerligen.net  

Schlüsselübernahme im Normalfall während den Bürozeiten (siehe Website www.daerligen.ch). Schlüsselrückgabe bis spätestens 10.00 Uhr des darauffolgenden Tages oder am Wochenende mittels angeschriebenem Couvert in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung Därligen legen.


6.      Schadenshaftung

Für Schäden am Gebäude, Mobiliar und Inventar haftet der Benützer. Mehrere Benützer haften solidarisch. Bei Verwendung von Kerzen ist mit der nötigen Sorgfalt vorzugehen. Bei Schlüsselverlust müssen sämtliche Zylinder durch den Benützer unter Kostenfolge ersetzt werden.

 
7.      Sauberkeit, Ordnung

Der Benützer verpflichtet sich, das Wöscherhus, Mobiliar, Inventar und die WC-Anlagen in gereinigtem Zustand (Reinigungsmittel stehen zur Verfügung) bis spätestens 10.00 Uhr des darauffolgenden Tages zu übergeben. Eine allfällige Nachreinigung wird, gemäss Gebührentarif, verrechnet. Das Wöscherhus ist abzuschliessen (ausser WC-Anlagen gemäss Punkt 2) und der Kehricht muss entsorgt werden (Container entlang der Dorfstrasse in Därligen). Das Übernachten im Wöscherhus ist verboten.

 
8.       Warentransport, Parkplätze

Für den Warentransport steht im Wöscherhus ein Anhänger zur Verfügung. Der Zugang über die Bahnlinie ist verboten und die Zuwiderhandlung ist strafbar! Für die Fahrzeuge hat es öffentliche (gebührenpflichtige) Parkplätze entlang der Dorfstrasse. 


9.      Nachtruhe

Ab 22.00 Uhr ist die ordentliche Nachtruhe einzuhalten. Zudem ist das Abbrennen von Feuerwerken ohne Bewilligung nicht gestattet.


 

PrinterFriendly
Druckoptimierte Version
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*