Bauverwaltung
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KehrichtabfuhrDer Kehricht muss in AVAG-Kehrichtsäcken oder in mit AVAG-Gebührenmarken (Bezug an diversen Verkaufsstellen z. B. in Interlaken oder Leissigen) versehenen Abfallsäcken in den Containern deponiert werden. Die Container werden jeden Freitag glehrt. Das Verbrennen von Kehricht ist verboten! Altpapier- und Kartonsammlung der Primarschule DärligenMittwoch, 6. Mai 2020 und Mittwoch, 21. Oktober 2020 Papier und Karton getrennt bündeln. Es wird nur gebündeltes Papier eingesammelt, nicht aber Papier welches in Säcken bereitgestellt wird. Wir bitten Sie die Bünde nicht zu gross zu machen, so dass sie gut von den Schulkindern eingesammelt werden können. AlteisensammlungInfolge stark rückläufiger Sammelresultate hat der Gemeinderat beschlossen, inskünftig auf die Alteisensammlung zu verzichten. Altmetalle jeder Art können täglich, kostenlos bei der REVAG Recycling AG, Lütscherenstrasse 30, Interlaken (033 822 42 43) abgegeben/angeliefert werden. Gewerbe-ContainerDie Gewerbecontainer werden mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr geleert. In diese Container gehört nur Abfall von Gewerbebetrieben. Die Container sind mit einer entsprechenden Containerpombe zu versehen. Die Containerplomben sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich: 800 Liter Fr. 40 pro Stk. 600 Liter Fr. 30 pro Stk. In alle übrigen Container darf nur Kehricht in den offiziellen AVAG-Kehrichtsäcken oder in Gebinden, versehen mit einer entsprechenden Gebührenmarken, deponiert werden. Sperrgut (ohne Alteisen und Elektrogeräte)Das Sperrgut kann wöchentlich freitags bei den Containerplätzen mit den AVAG-Gebührenmarken (Bezug an diversen Verkaufsstellen z. B. in Interlaken oder Leissigen) entsorgt werden. Für 30 Kg 1 Gebührenmarke zu Fr. 7.80. Maximal zulässige Masse für brennbare Abfälle 1.0 x 2.0 m. Kanthölzer max. 5 x 5 cm x 2.0 m. ÖREB-KatasterWer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedinungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher BEstimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässlig dargestellt. Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern in Form einer dynamischen Karte eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden. GrünabfuhrDie Grünabfuhr wird über die Abfall-Grundgebühr finanziert. Die Daten sind aus dem Afallkalender ersichtlich. Das Grüngut ist entweder gebündelt (max. 1 Meter Länge, kein Draht verwenden!) oder in stabilen Gebinden, vorzugsweise in den grünen Abfallbehältern, bereit zu stellen. Grünabfälle in ungeeigneten Behältnissen (z. B. Kehrichtsäcke, Plastiksäcke, Fässer, Blechbecken, Körbe) werden nicht abgeholt. Als Grüngut gelten Strauch-, Baum-, Heckenschnitt, Rasen, Blumen, laub, Gemüsestauden, Rüstabfälle, Eierschalen, Teekraut, Kaffeesatz, Blumensträusse, Zimmerpflanzen, Kleintiermist von Pflanzenfressern.
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